Zeitliche Geltungsdauer
Einzelfahrkarten werden zum sofortigen Fahrtantritt ausgegeben und gelten ab Verkaufszeitpunkt maximal:
Einzelfahrkarte Kurzstrecke
20 Minuten
In Großwaben
in der Preisstufe 0: 60 Minuten
Allgemein
in der Preisstufe 1: 60 Minuten
in der Preisstufe 2: 90 Minuten
in den Preisstufen 3 bis 5: 120 Minuten
in den Preisstufen 6 bis 8: 180 Minuten
in den Preisstufen 9 und 10: 300 Minuten
Mit Zeitablauf muss das Fahrzeug bestiegen sein, mit dem der Fahrgast sein Ziel erreicht. Das Zusammensetzen des erforderlichen Fahrpreises für eine andere Preisstufe durch mehrere, entwertete Einzelfahrkarten, auch Einzelfahrkarte Kurzstrecke, ist unzulässig.
Räumlicher Geltungsbereich
Einzelfahrkarten gelten in ihrer Preisstufe für eine Fahrtrichtung und berechtigen zum fahrplantechnisch notwendigen Umsteigen an der Verknüpfungshaltestelle. Fahrtunterbrechungen, Umweg-, Rund- oder Rückfahrten sind nicht erlaubt. Fahrkarten mit Höchstpreis berechtigen unabhängig von der eingetragenen Zielwabe aus Fahrtrichtung der Startwabe zur Weiterfahrt (keine Rückfahrt) im saarVV-Netz.
Übertragbarkeit
Keine.
Benutzungsbestimmungen
Einzelfahrkarten sind zu entwerten, falls sie nicht bereits entwertet ausgegeben werden.
Gruppenkarten sind gültig für Reisegruppen. Für mindestens 10 Personen (wobei auch Kinder als eine Person zählen), die sich mit einem gemeinsamen Reisezweck zu einer Reisegruppe zusammengeschlossen haben, wird eine gemeinsame Fahrkarte ausgegeben. Der Fahrpreis errechnet sich gemäß „besonderer Preistafel“ aus der Gesamtteilnehmerzahl, wobei 2 Kinder als 1 Zählperson gelten. Für Inhaber von Gruppenkarten gilt 3.4.2 nicht. Bei Schulklassen bis einschließlich Klasse 10 gelten 2 Schüler zur Preisberechnung als 1 Zählperson. Alle Begleitpersonen zahlen den Gruppenfahrpreis für Erwachsene.
Bei Kindergruppen (z. B. Vereine, Kindergarten u. a.) ist auch für Kinder ab 3 Jahren ein Fahrpreis zu entrichten. Bei Kindergartengruppen gelten 2 Kinder zur Preisberechnung als 1 Zählperson. Alle Begleitpersonen zahlen den Gruppenfahrpreis für Erwachsene.
Anmeldung von Reisegruppen: Fahrten von Reisegruppen (ab 10 zu einem gemeinsamen Reisezweck zusammengeschlossene Personen) sind zur Sicherung der Beförderung mindestens 7 Werktage vorher bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anzumelden. Anspruch auf Beförderung besteht ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten (s. auch § 2 Beförderungsbedingungen).
Kinder
Kinderfahrpreise
Die in der Fahrpreistafel angegebenen Kinderfahrpreise gelten für Kinder von 6 Jahren bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (d. h. bis einschließlich 14 Jahren).
Unentgeltliche Beförderung
Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson mit gültigem Fahrausweis befördert. Die Aufsichtsperson kann bis zu 3 Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Abweichungen von diesen Bestimmungen sind bei den jeweiligen Fahrausweisregelungen aufgeführt.