Bei dem Rabattmodell JobTicket-Plus, bei dem sich das Unternehmen/die Behörde finanziell beteiligt, gilt folgende Formel, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Die Mindestabnahmemenge beträgt auch hier 3 JobTickets:
Anteil des Arbeitgebers |
++ |
Anteil des Verkehrsunternehmens |
++ |
Gesamtrabatt |
10 % |
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10 % |
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20,0 % |
12,5 % |
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12,5 % |
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25,0 % |
15,0 % |
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15,0 % |
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30,0 % |
17,5 % |
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17,5 % |
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35,0 % |
20,0 % |
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20,0 % |
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40,0 % |
Mitnahmeregelung
Die Monatskarte im Abonnement erlaubt die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern unter 6 Jahren gemäß 3.4.2. Von Montag bis Freitag ab 19.00 Uhr und ganztägig an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen im Saarland berechtigen Monatskarten im Abonnement innerhalb des Geltungsbereiches bis zum nächstfolgenden Werktag 3.00 Uhr zur Mitnahme von 2 weiteren Personen ohne Aufpreis. Die Mitnahme eines Hundes ist kostenlos.
Zahlungsart
Die Kosten für die JobTickets werden den Unternehmen/der Behörde monatlich in Rechnung gestellt. Die monatlichen Beträge sind 2 Wochen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug fällig. Das Unternehmen/die Behörde weist mindestens einmal jährlich die Zahl der fest angestellten Mitarbeiter nach. Das Unternehmen/die Behörde ist alleiniger Vertragspartner. Die Weiterverteilung der JobTickets und die Abrechnung mit den fest angestellten Mitarbeitern obliegt dem Unternehmen/der Behörde, dem/der der Gesamtwert aller JobTickets in Rechnung gestellt wird. Die Vereinbarung ist für mindestens 1 Kalenderjahr abzuschließen.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Der Kunde willigt durch den Abschluss des Abonnementvertrages ein, dass das zuständige Abo-Center Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, erhebt und speichert. Dies erfolgt mit dem Ziel, Fahrkartenkontrollen der Verkehrsunternehmen, die an elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das jeweilige Abo-Center der SNS GmbH, im Rahmen der Rolle des Produktverantwortlichen im saarVV nach VDV-Kernapplikation, Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, Erlöschen oder Änderung des Vertragsverhältnisses oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden übermitteln. Die dem elektronischen Chipkarten Verfahren angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Fahrkartentyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten des Kunden werden nicht weitergeleitet. Die von den Abo Centern verausgabten Chipkarten entsprechen den Sicherheitsstandards des elektronischen Fahrkartensystems (((eTicket Deutschland. Das System (((eTicket Deutschland orientiert sich an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Um sowohl die Daten als auch ihren Austausch zwischen den eingesetzten Systemen und den beteiligten Partnern zu schützen, gibt es darüber hinaus ein eigenes Sicherheitsmanagement von der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG. Alle Komponenten – Chipkarten, Terminals und Hintergrundsysteme – werden herstellerunabhängig geprüft und von unabhängiger Stelle zertifiziert. Nur Daten, die zur Identifizierung eines gültigen Tickets erforderlich sind, werden mit der jeweiligen Fahrtberechtigung auf dem Chip gespeichert. Das bedeutet: Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, bei einem eTicket mit Kundenvertrag zusätzlich Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsdatum) gespeichert. Nach der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, hat jeder Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten. Die Abonnenten der jeweils zuständigen Abo-Center erhalten bei Vertragsabschluss umfassende Informationen zum Datenschutz in schriftlicher Form.
Alle Tarife sind gültig in Verbindung mit den geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.