Kündigung des Abonnements, Preisänderungen
Das Abonnement kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich bis zum 10. des Monats zu erfolgen. Wird das Abonnement vor Ablauf der ersten 12-Monatsfrist gekündigt, so wird der Unterschied zwischen dem Normalpreis einer entsprechenden Monatskarte Ausbildung bzw. AboFun und dem monatlichen Abonnementpreis für den zurückliegenden Zeitraum erhoben. Bei Nachberechnung zum Landkreis SchülerTicket ist zum Preisvergleich mindestens der Normalpreis einer entsprechenden Monatskarte Ausbildung für Preisstufe 4 anzusetzen. Besitzt der Kunde ein Landkreis SchülerTicket in Verbindung mit SaarFun, erfolgt die Nachberechnung anhand der entsprechenden Monatskarte der Preisstufe 10. Dies gilt nicht, wenn der Kunde mindestens 1 Jahr am Abonnementverfahren teilgenommen hat. Es gilt ebenfalls nicht, wenn der Kunde verstorben ist. Zum Zeitpunkt einer Preisänderung ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 10. des Monats, welcher der ordentlichen Bekanntmachung der Preisänderung folgt, möglich. In diesem Falle werden Nachforderungen nicht erhoben. Die Fahrkarte(n) ist (sind) bis spätestens 5 Tage nach Kündigungstermin per Einschreiben an das zuständige Abo- Center zu senden oder persönlich abzugeben. Bei verspäteter Rückgabe kann für den Zeitraum bis zur Zustellung an das zuständige Abo-Center eine Gebühr in Höhe des entsprechenden Beförderungsentgelts in Rechnung gestellt werden.
Abbuchung
Der Abonnent verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem benannten Konto zum jeweiligen Monatsanfang bereitzuhalten. Er ist verpflichtet, Kosten, die aus verzögerter Zahlung entstehen, zu übernehmen. Ist eine fristgemäße Abbuchung zum wiederholten Mal, insbesondere wegen mangelnder Kontodeckung, nicht anerkannter SEPA-Basis-Lastschrift, widerrufenem SEPALastschrift- Mandat unmöglich, so kann das Abo-Center bei erfolgloser Zahlungsaufforderung in Schriftform unter Fristsetzung kündigen. Das eTicket wird durch die Kündigung gesperrt und muss unverzüglich per Einschreiben an das Abo-Center zurückgesandt werden. Das ausgebende Abo-Center ist darüber hinaus berechtigt, Zahlungsrückstände außergerichtlich oder gerichtlich geltend zu machen. Sie können hierfür Inkassounternehmen und Rechtsanwälte einschalten, deren Kosten der Fahrgast bei berechtigter Forderungsgeltendmachung zu tragen hat.
Änderung des Kontos, Wohnortwechsel
Soll das Fahrgeld von einem anderen Konto abgebucht werden, ist eine neue Einzugsermächtigung spätestens bis zum 10. des Vormonats per Änderungsformular zu erteilen. Der Abonnent ist zur sofortigen Anzeige eines Wohnortwechsels bei dem ausgebenden Abo-Center verpflichtet. Kosten, die dem Abo-Center bei Verstoß gegen diese Informationspflicht entstehen, gehen zu Lasten des Abonnenten.
Haftung
Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des in der Einzugsermächtigung genannten Kontos, so haften Abonnent und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resultierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.
Änderungen des Geltungsbereiches
Änderungen des Geltungsbereiches sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens zum 10. des Vormonats beim zuständigen Abo-Center zu beantragen. Zum angezeigten Änderungstermin werden alle Tarifmerkmale und Chipdaten des ursprünglichen Vertrages ungültig. Das Original-Ticket muss per Einschreiben an das zuständige Abo-Center zurückgesendet werden.
Datenschutzrechtliche Bestimmungen für Abonnenten
Der Kunde willigt durch den Abschluss des Abonnementvertrages ein, dass das zuständige Abo-Center Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis, dessen Beendigung oder Abänderung ergeben, erhebt und speichert. Dies erfolgt mit dem Ziel, Fahrkartenkontrollen der Verkehrsunternehmen, die an elektronischen Fahrgeldmanagement-Verfahren teilnehmen, zu ermöglichen. Unabhängig davon wird das jeweilige Abo-Center der SNS GmbH, im Rahmen der Rolle des Produktverantwortlichen im saarVV nach VDV-Kernapplikation, Daten über die Sperrung des Tickets aufgrund einer Verlustmeldung, Erlöschen oder Änderung des Vertragsverhältnisses oder vertragswidrigen Verhaltens des Kunden übermitteln. Die dem elektronischen Chipkarten-Verfahren angeschlossenen Verkehrsunternehmen haben hierauf Zugriff. Es werden folgende Daten übermittelt: Kartennummer, Kennung des ausgebenden Verkehrsunternehmens, Fahrkartentyp, Datum der Ausgabe, Verbundkennung, Anfangsdatum der Sperrung, ggf. Ende der Sperrung. Persönliche Daten des Kunden werden nicht weitergeleitet. Die von den Abo-Centern verausgabten Chipkarten entsprechen den Sicherheitsstandards des elektronischen Fahrkartensystems (((eTicket Deutschland. Das System (((eTicket Deutschland orientiert sich an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Um sowohl die Daten als auch ihren Austausch zwischen den eingesetzten Systemen und den beteiligten Partnern zu schützen, gibt es darüber hinaus ein eigenes Sicherheitsmanagement von der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG. Alle Komponenten – Chipkarten, Terminals und Hintergrundsysteme – werden herstellerunabhängig geprüft und von unabhängiger Stelle zertifiziert. Nur Daten, die zur Identifizierung eines gültigen Tickets erforderlich sind, werden mit der jeweiligen Fahrtberechtigung auf dem Chip gespeichert. Das bedeutet: Auf dem Chip des eTickets werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, bei einem eTicket mit Kundenvertrag zusätzlich Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsdatum) gespeichert.Nach der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, hat jeder Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten. Die Abonnenten der jeweils zuständigen Abo-Center erhalten bei Vertragsabschluss umfassende Informationen zum Datenschutz in schriftlicher Form.
Alle Tarife sind gültig mit den geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese stehen Ihnen auch als Broschüre zum Download bereit.