Angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) voraussichtlich ab kommendem Mittwoch die sogenannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen im saarVV müssen demnach geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Sobald weitere, detailliertere Informationen vorliegen, werden wir Sie hierüber informieren.
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