Am Montag, 6. Dezember, fanden im Netz der KVS GmbH erste Schwerpunktkontrollen der seit dem 24. November bundesweit im ÖPNV geltenden 3G-Regel statt.
Die Nutzung von Bus und Bahn ist seither nur noch Personen gestattet, die entweder geimpft oder genesen sind, oder die einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorweisen können. Überprüfungen der 3G-Regel durch KVS-eigenes Kontrollpersonal gab es im Rahmen der üblichen Fahrscheinkontrollen bereits seit Beginn der Regelung. Am Montag waren jedoch zusätzlich aber auch Mitarbeiter der Ordnungsämter und der Polizei in den Bussen der KVS präsent. Kontrolliert wurden dabei insgesamt 1885 Personen. 66 Personen konnten die erforderlichen Nachweise nicht vorweisen und mussten die Fahrzeuge verlassen. Busgelder wurden bei dieser Aktion noch nicht verhängt. Mit rund 3,5 % Verstößen war dies ein insgesamt überraschend positives Ergebnis. Zeigt es doch, dass die überwiegende Mehrheit der Fahrgäste die aktuell geltenden Regeln beherzigt. Weitere Schwerpunktkontrollen sind für die nächsten Wochen vorgesehen.
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