Mit der Änderung des Schüler-Abos im Zuge der Tarifreform im Jahr 2021 hat der saarVV auch den Geschwisterrabatt als weitere Einsparmöglichkeit für Familien ein-geführt. Mit dem Geschwisterrabatt fährt das zweite Kind für nur 39 Euro und jedes weitere Kind sogar für nur 29 Euro saarlandweit mit Bus und Bahn. Wenn eine Kun-din oder ein Kunde des saarVV Anspruch auf Erstattung eines Geschwisterrabatts hat, muss dieser Anspruch in einem bestimmten Zeitraum innerhalb der Abrech-nungsperiode geltend gemacht werden: vom Ende des jeweiligen Kalenderjahres bis zum 31.03. des Folgejahres. Die Erstattung erfolgt ausschließlich auf Antrag im Nachgang zu einer Abrechnungsperiode. Das Abrechnungsjahr ist immer das Kalen-derjahr.
Dementsprechend läuft am 31. März 2023 die Frist zur Abgabe eines Antrags zur Auszahlung des Geschwisterrabatts für das Kalenderjahr 2022 aus. Antragsberech-tigte Kundinnen und Kunden des saarVV können nur noch im Monat März 2023 ihren Anspruch geltend machen. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berück-sichtigt. Der saarVV rät daher, schnellstmöglich das Formular anzufordern, herunter-zuladen oder am besten gleich online auszufüllen. Das Formular kann online auf der Webseite des saarVV unter www.saarvv.de/abo/geschwisterrabatt abgerufen werden.
Hintergrund: Wer ist für den Geschwisterrabatt berechtigt?
Kundinnen und Kunden des saarVV sind für den Geschwisterrabatt berechtigt, wenn mehrere minderjährige Kinder einer Familie in einem Kalenderjahr eine öffentliche oder private Schule im Gebiet des saarVV besuchen und Anspruch auf ein ermäßig-tes Schülerabonnement haben – nach Ziffer 4.15.4 Nummern 1 und 2 Buchstabe a) bis c) der Tarifbestimmungen des saarVV. Als Geschwisterkinder im Sinne dieser Regelung gelten Kinder, die in einem Haushalt leben und die gleiche Wohnadresse aufweisen. Alle Geschwisterkinder müssen Inhaber einer saarVV-Monatskarte im Abonnement für Schüler sein. Wichtig ist auch, dass die Abonnements alle beim glei-chen Abo-Center beantragt werden. Die Reihenfolge der Geschwisterkinder wird nach Eingang der Abo-Antragsstellung festgelegt. Zeitgleich gestellte Abo-Anträge für Geschwisterkinder werden nach Alter eingestuft. Das älteste Kind ist das erste Geschwisterkind.
Detaillierte Infos zum Geschwisterrabatt finden Kundinnen und Kunden des saarVV online unter ww.saarvv.de/abo/geschwisterrabatt. Die Tarifbestimmungen des saarVV können online unter www.saarvv.de/tickets/fahrpreisauskunft/tarifbestimmungen angeschaut und heruntergeladen werden.
Mit Einführung des Deutschland-Tickets und des Junge-Leute-Tickets im saarVV zum 1. Mai 2023 entfällt der Geschwisterrabatt im saarVV. Erstattungsanträge für den Zeitraum Januar bis April 2023 können dann zwischen dem 01.05.2023 und dem 31.12.2023 gestellt werden.