Mit Beschluss des Bundesrates vom 8. Mai 2015 und der Veröffentlichung der Verordnung zur Änderung von Vorschriften über das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) im Bundesgesetzblatt vom 21. Mai 2015 ist die Erhöhung des EBE-Entgeltes von 40 Euro auf 60 Euro nun rechtskräftig. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und wird somit entsprechend den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen im saarVV unmittelbar angewendet.
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