Änderung beim Landkreis SchülerTicket Saarpfalz-Kreis ab 01.08.2018 bei Nutzung in die Waben Zweibrücken und Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg

Das saarVV Landkreis SchülerTicket Saarpfalz-Kreis wurde bisher (bis 31.07.2018) zur Nutzung von Busfahrten aus dem Saarpfalz-Kreis (saarVV/Saarland) nach Zweibrücken oder Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg anerkannt. Bei diesen Fahrten handelt es sich um verbundüberschreitende Verbindungen, die tarifgenehmigungsrechtlich dem sog. „Übergangstarif Westpfalz / östliches Saarland“ (ÜT W/S) unterliegt. Im Rahmen der Vergabeverfahren trat zutage, dass die bisherige Praxis nicht den Tarifgenehmigungen entsprochen hat. Das ist auch der wesentliche Grund dafür, dass die bisherige Handhabung nicht mehr fortgeführt werden kann und eine kurzfristige Änderung unumgänglich ist.

Ab dem 1. August 2018 wird das Landkreis SchülerTicket Saarpfalz-Kreis nicht mehr für Fahrten in das ÜT-Teilgebiet der Waben Zweibrücken (709/710), Hornbach (712) und Waldmohr / Schönenberg-Kübelberg (765) anerkannt. Die bisherige Ausnahmereglung entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Nach Abstimmung mit dem für die Westpfalz zuständigen Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und dem Besteller für Busverkehrsleistungen im Saarpfalz-Kreis wurde folgende Übergangsregelung beschlossen. Diese gilt nur für das Schuljahr 2018/2019 in der Zeit vom 01.08.2018 – 31.07.2019:

Für Fahrten mit dem Bus aus dem Saarpfalz-Kreis in den erweiterten Geltungsbereich der Westpfalz mit den Waben 709, 710, 712 und 765 kann das neue Landkreis SchülerTicket Saarpfalz-Kreis „Plus“ (ÜT SPK Plus) als Ergänzungsticket mit einer Zuzahlung erworben werden. Der Fahrpreis für das „ÜT SPK-Plus“ setzt sich zusammen aus der Addition des jeweils gültigen Preises für das saarVV Landkreis-Schüler-Ticket und dem zusätzlichen Aufpreis für den erweiterten Geltungsbereich im Übergangstarifgebiet. Der Aufpreis für den erweiterten Geltungsbereich beträgt für Inhaber des saarVV Landkreis-Schüler-Tickets Saarpfalz-Kreis: 10,00 € monatlich im Abonnement im Geltungszeitraum. Der Aufpreis für das Ergänzungsticket wird in der ÜT Fahrpreisliste ausgewiesen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst im Saarland das ÜT-Teilgebiet den gesamten Saarpfalz-Kreis mit den saarVV Waben: 511, 512, 513, 521, 522, 523, 524, 526, 527, 528, 529, 531, 532, 533, 534, 541, 542 (mit 599), 548, 549, 551, 552, 561, 562, 563, 570 (Großwabe mit 571, 572, 573), 574.

Der erweiterte ÜT-Geltungsbereich umfasst in Rheinland-Pfalz das ÜT-Teilgebiet mit den ÜT/VRN-Waben: 709 (Zweibrücken Innenstadt), Wabe 710 (gesamtes

Stadt gebiet Zweibrücken), Wabe 712 (Hornbach) sowie Wabe 765 (Waldmohr / Schönen-berg-Kübelberg).

Das „ÜT SPK Plus“ berechtigt für Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches im saarVV im Saarpfalz-Kreis zur Nutzung in allen ÜT-Verkehrsmitteln, Bus und Nahverkehrszügen (gemäß den jeweiligen Bestimmungen für das saarVV Landkreis Schüler-Ticket). Für Fahrten in den / aus und innerhalb dem erweiterten ÜT-Geltungsbereich der o.g. Waben im ÜT/VRN-Gebiet auf rheinland-pfälzischer Seite ist die Nutzung auf die ÜT-Verkehrsmittel Bus (Regionalbus und Stadtbus) beschränkt. Die Nutzung der Nahverkehrszüge bleibt ausgeschlossen.

Für Kunden die ausschließlich Fahrten innerhalb des Saarpfalz-Kreises nutzen, gilt ihr Landkreis SchülerTicket Saarpfalz-Kreis ohne Ergänzungsticket unverändert.

Die Bestellung und die Ausgabe des Ergänzungsticket erfolgt ausschließlich für Besteller bzw. Inhaber eines saarVV Landkreis-SchülerTickets Saarpfalz-Kreis (gemäß den Tarifbestimmungen des saarVV) über den saarVV (saarVV Call- & Abo-Center unter www.saarvv.de / E-Mail Adresse service@saarvv.de ).

* Im Übrigen gelten die „normalen“ Tarifpreise gemäß dem Übergangstarif für Fahrten mit Bus und Bahn aus dem Saarpfalz-Kreis bzw. östl. Saarland und der Westpfalz, abhängig von der jeweiligen Relation zwischen Start und Ziel.

Die Unterschiede haben wir wie folgt kurz zusammengefasst.

 

Landkreis Schüler- Ticket Saarpfalz-KreisÜT SPK PlusÜT Übergangstarif

Westpfalz / östliches Saarland *)

GültigkeitsbereichBusse und Nahverkehrszüge im Saarpfalz-KreisBusse und Nahverkehrszüge im Saarpfalz-Kreis;

Busse (Regionalbus u. Stadtbus ZW) in

ÜT Waben Zweibrücken (709/710), Hornbach (712), Waldmohr/Schönenberg-Kübelberg (765);

Keine Anerkennung in Nahverkehrszügen der DB zwischen Einöd und Zweibrücken

Relationsticket

Gültig für den Umlandwabenbereich Homburg PS 22, Zweibrücken PS 23 und Bierbach/Lautzkirchen – Zweibrücken PS 23

Preis/Monatsabo58,00 Euro68,00 Euro (incl. Aufpreis 10,00 €)62,10 Euro *)
Vertragsänderung saarVVnicht erforderlichÄnderungsantrag zum 01.08.2018 gem. AnlageKündigung
SchülerTicket zum 31.07.18 gem. Anlage
Antragsfrist 10.07.201810.07.2018
Antrag Abo-Center Westpfalz10.07.2018

 

Bei Kündigung des SchülerTickets Saarpfalz-Kreis vor Ablauf von 12 Monaten werden wir in Ihrem Fall keine Nachberechnung durchführen.

Bei Änderung (auf ÜT SPK Plus) oder Kündigung bitten wir um Zusendung des beigefügten saarVV Änderungsantrags bis spätestens 10. Juli 2018. Der Änderungsantrag könne gerne per Post, per Fax oder per E-Mail zugesendet werden.

Aboanträge für den Übergangstarif ÜT östliches Saarland können beim WNS Abo-Center-Westpfalz, Postfach 26 50,67614 Kaiserslautern, Tel. 0631/34 1001 00, mail: abo@wns-kl.de bestellt werden.

Einen Antrag für ein Ergänzungsticket haben wir als Anlage zum Ausdrucken beigefügt.

Formular ÜT_SPK

Logo SaarVV