In den Verkehrsmitteln und in Bahnhofsgebäuden bleibt die Maskenpflicht bestehen
Ab Freitag, den 25. Juni 2021, können Fahrgäste des Saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) an Haltestellen und Bahnhöfen im Außenbereich auf das Tragen einer Maske verzichten, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann.
In den Bussen, Bahnen und der Saarbahn besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards für Fahrgäste ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Das gilt auch für die Innenbereiche im ÖPNV, bspw. für Bahnhofsgebäude.
Elke Schmidt, Geschäftsführerin im saarVV, bittet die Fahrgäste des saarVV weiter-hin um Vorsicht im Umgang mit Covid-19, verweist aber auch auf die geringe Infektionsgefahr im ÖPNV: „Es bleibt wichtig, dass wir alle Rücksicht aufeinander nehmen, um das Corona-Virus weiter einzudämmen. Dazu gehört, in Bussen und Bahnen so-wie in Bahnhofsgebäuden Maske zu tragen und ausreichend Abstand zu halten. Dann wird sich weiter bestätigen, dass im ÖPNV ein geringes Infektionsrisiko herrscht.“