AGB für den Ticket-Shop der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über den von der SNS Saarländische Nahverkehrs-Service GmbH, Hohenzollernstraße 8, 66333 Völklingen, Deutschland (nachfolgend SNS genannt) betriebenen Ticket-Shop unter der Domain www.saarvv.de abgeschlossenen Verträge mit Kunden (nachfolgend: KUNDE). Die SNS schließt hierbei alle Verträge im Namen und für Rechnung der im Saarländischen Verkehrsverbund (nachfolgend: saarVV) organisierten Verkehrsunternehmen ab. Eine Liste der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen ist unter https://saarvv.de/service/der-saarvv/verkehrsunternehmen-im-saarvv/ abrufbar.

1.2. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i. S. d. §13 BGB.

1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die SNS nicht an, es sei denn, die SNS hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.4. Die im Ticket-Shop abrufbaren (und saarVV-weit geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen (https://saarvv.de/tickets/fahrpreisauskunft/tarifbestimmungen/) genießen Vorrang und gelten ergänzend.


2. Vertragsschluss

2.1. In dem Ticket-Shop bietet die SNS verschiedene Online-Tickets und Ticketerweiterungen in Form von Abonnements (nachfolgend: ONLINE-TICKETS) im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen an.

2.2. Alle über den Ticket-Shop der SNS – in Bezug auf ONLINE-TICKETS – abgeschlossenen Verträge kommen mit der SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen zu Stande.

2.3. Teilweise können die ONLINE-TICKETS unmittelbar online bestellt werden (nachfolgend: KAUFTICKET) oder es bedarf einer Erstellung eines individuellen Angebots (nachfolgend: TICKETANGEBOT), das in der Regel per E-Mail versendet wird.

2.3.1. KAUFTICKETS:
Bei KAUFTICKETS handelt es sich um ONLINE-TICKETS, deren Preis im Vorfeld bereits durch den Ticket-Shop ermittelt werden kann. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons das gewünschte KAUFTICKET, den Geltungsbereich des KAUFTICKETS und passende Ticketerweiterungen auswählen und sodann durch Anklicken des Buttons „Weiter“ den Bestellprozess einleiten. Innerhalb des Bestellprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Versand und für die Zahlung eingeben und die Bestellung durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ abschließen.
Die Darstellung der KAUFTICKETS im Ticket-Shop der SNS stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Bestellung dar. Der KUNDE gibt durch die Bestellung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss bzgl. des ausgewählten KAUFTICKETS ab. Die SNS wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch die automatisierte Bestellbestätigung des Ticket-Shops kommt noch kein Vertragsverhältnis zu Stande. Die SNS wird das Angebot des KUNDEN durch gesonderte Annahmeerklärung per E-Mail unmittelbar nach der Bestellung und durch Übersendung der KAUFTICKETS spätestens 5 Tage vor Beginn Laufzeit des KAUFTICKETS annehmen.

2.3.2. TICKETANGEBOTE:
Bei ONLINE-TICKETS, bei denen aufgrund fehlender Parameter im Ticket-Shop nicht direkt ein Preis für das ausgewählte ONLINE-TICKETS ermittelt werden kann, kann der KUNDE im Ticket-Shop eine unverbindliche Anfrage an die SNS bzgl. der gewünschten Ticketbestellung richten und erhält dann sein TICKETANGEBOT. Es handelt sich bei der Anfrage um eine unverbindliche Aufforderung des KUNDEN zur Abgabe eines Angebots durch die SNS im Namen der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen (Vertragspartner des Kunden). Sofern die Berechnung eines konkreten Preises wegen mindestens eines im Ticket-Shop ausgewählten ONLINE-TICKETS oder einer Ticketerweiterung nicht möglich ist, kann im Ticket-Shop unmittelbar keine Bestellung ausgelöst werden. Es ist dann nur die Anforderung eines TICKETANGEBOTES mittels des Buttons „Antrag absenden“ unter dem Bestellschritt „Daten prüfen & senden“ auf der letzten Seite des Bestellvorgangs möglich.
Durch Betätigung des Buttons „Antrag absenden“ wird die SNS anhand des saarVV-Wabenplans dem KUNDEN innerhalb von 3 Werktagen ein passendes Angebot per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die SNS erstellt dieses TICKETANGEBOT gemäß der vom Kunden ausgewählten Parameter. Durch die Zusendung dieses TICKETANGEBOTES durch die SNS kommt noch kein Vertrag zwischen der SNS und dem KUNDEN zustande. Zur Annahme des Vertrages muss der KUNDE per E-Mail den Vertragsabschluss bzgl. des TICKETANGEBOTS per E-Mail gegenüber der SNS bestätigen. In diesem Fall kommt erst mit dieser expliziten Bestätigung des TICKETANGEBOTS durch den KUNDEN ein Vertrag zwischen der SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen und   dem KUNDEN zustande.
TICKETANGEBOTE haben aufgrund der Einhaltung von Lieferzeiten (Bestellung muss bis zum 15. des Monats eingegangen sein, wenn die Laufzeit des Tickets im folgenden Monat beginnen soll) eine Bindungsdauer von 3 Kalendertagen. Nimmt der KUNDE das TICKETANGEBOT nicht innerhalb dieser Bindungsdauer an, kommt kein Vertrag zu Stande. Der KUNDE muss in diesem Fall gegenüber der SNS noch einmal ein TICKETANGEBOT anfordern. Die SNS ist berechtigt, vor Ablauf dieser Frist bei dem KUNDEN mittels der mitgeteilten Kontaktdaten bzgl. der Annahme des TICKETANGEBOTES nachzufragen

2.4. Eingabefehler, insbesondere irrtümlich ausgewählte ONLINE-TICKETS oder Ticketerweiterungen, kann der KUNDE über die vorhandene Schaltfläche „Zurück“ und durch eine erneute Ticketauswahl bzw. Auswahl von Ticketerweiterungen korrigieren.

2.5. Der KUNDE kann die Startzeit eines ONLINE-TICKETS (Ticket-Startdatum) und den räumlichen Geltungsbereich im Rahmen des sich dabei dynamisch anpassenden Bestellvorgangs selbst auswählen. Der KUNDE muss hierzu im Bestellprozess zumindest das Startdatum und die Angaben zu Fahrtorten („von“ „nach“) eingeben.

2.6. Sofern ein Vertrag wegen nicht plausibler Angaben nicht zustande kommen kann, hat der KUNDE bis zum 18. Kalendertag des Vormonats seine Angaben zu vervollständigen und klarzustellen, damit das ONLINE-TICKET 5 Tage vor Beginn des Gültigkeitszeitraumes beim KUNDEN postalisch eintreffen oder in der Nacht zum ersten Gültigkeitstag im Account des Kartennutzers der Saarfahrplan-App bereitgestellt werden kann.

2.7. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.

2.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.


3. Preise und Versandkosten

3.1. Bei KAUFTICKETS gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise, wie sie in dem Ticket-Shop angezeigt werden.

3.2. Bei TICKETANGEBOTEN gelten die darin genannten Preise.

3.3. Die in dem Ticket-Shop angezeigten Preise sind in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

3.4. Innerhalb des saarVV kann es zu Preisanpassungen während der Laufzeit eines ONLINE-TICKETS kommen. Im Fall einer Preisänderung ist eine außerordentliche Kündigung bis zum 10. des Monats, welcher der ordentlichen Bekanntmachung der Preisänderung folgt, möglich. In diesem Fall wird unabhängig von der Vertragslaufzeit auf eine Nachberechnung verzichtet.

3.5.  Sofern im Rahmen der Bestellung eines ONLINE-TICKETS ein physisches E-TICKET vorgesehen ist, erfolgt der Versand des E-TICKETS durch die SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen kostenlos per Post an die im Bestellprozess angegebene Adresse des Abo-Vertragspartners (Mandantsinhaber).

3.6. Sofern im Rahmen der Bestellung eines ONLINE-TICKETS eine digital erstellte Fahrberechtigung vorgesehen ist, erfolgt der Versand der digital erstellten Fahrberechtigung durch die SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen kostenlos durch digitale Bereitstellung des Tickets im jeweiligen Account in der SAARFAHRPLAN-APP.).


4. Ausgabe der Fahrscheine als E-TICKET und Handyticket

4.1. Die im Ticket-Shop angebotenen ONLINE-TICKETS werden als E-TICKET oder als HANDYTICKET ausgegeben.

4.2. Das E-TICKET kann als scheckkartengroße Plastikkarte mit integriertem Chip ausgegeben werden. Auf diesem Chip sind verschiedene Informationen wie z. B. Fahrtberechtigungen, Gültigkeit, Fahrstrecke und die Art des Tickets gespeichert. Die von der SNS im Namen und für Rechnung der im saarVV organisierten Verkehrsunternehmen herausgegebenen Chipkarten entsprechen den Sicherheitsstandards des elektronischen Fahrkartensystems (((eTicket Deutschland. Das System (((eTicket Deutschland orientiert sich an den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

4.3. Das Ticket kann auch als HANDYTICKET bei bestimmten KAUFTICKETS ausgestellt werden. Sofern bei entsprechender Verfügbarkeit im Kaufprozess die Ausgabe des Tickets als HANDYTICKET ausgewählt wird, erfolgt die Ausgabe des Tickets als HANDYTICKET durch Freischaltung in der SAARFAHRPLAN-APP.

4.4. Für den Ticketbezug des HANDYTICKETS muss der KUNDE über ein mobiles Endgerät mit installierter SAARFAHRPLAN-App und aktivem Benutzerkonto verfügen. Der KUNDE muss sich hierzu in der Saarfahrplan-App unter Tickets/Account oder auf der Webseite www.saarfahrplan.de unter „Mein Online Konto“ unter Angabe seiner persönlichen Daten und insbesondere einer E-Mail-Adresse registrieren. Alternativ kann der KUNDE einen bereits vorhandenen Login benutzen. Die E-Mail-Adresse, die der KUNDE im Bestellprozess für das HANDYTICKET angibt, muss mit der im Registrierungsprozess in der SAARFAHRPLAN-App oder auf der Webseite www.saarfahrplan.de unter „Mein Online Konto“ angegebenen E-Mail-Adresse übereinstimmen, um das Ticket dem richtigen Benutzerkonto zuordnen zu können. Das HANDYTICKET wird bei ordnungsgemäßer Bestellung zum Gültigkeitszeitraum auf das registrierte Konto mit der im Bestellprozess angegebenen E-Mail-Adresse bereitgestellt.

4.5. Sofern der Kunde bereits über ein auf seinen Namen ausgestelltes E-TICKET mit gültiger Fahrausweisberechtigung in Form der Chipkarte verfügt, erfolgt die Bereitstellung der Fahrkarte durch Anhalten des E-TICKETS an ein E-TICKET-Lesegerät in Bussen, Bahnen, Vorverkaufsstellen und beim zuständigen Betriebspersonal.

4.6. Bezüglich der Ausgabe der Fahrscheine gelten ergänzend die Regelungen der Tarif- und Beförderungsbestimmungen.

4.7. Um sowohl die Daten als auch ihren Austausch zwischen den eingesetzten Systemen und den beteiligten Partnern zu schützen, gibt es darüber hinaus ein eigenes Sicherheitsmanagement von der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG. Alle Komponenten – Chipkarten, Terminals und Hintergrundsysteme – werden herstellerunabhängig geprüft und von unabhängiger Stelle zertifiziert.

4.8. Bewegungsprofile können mit den innerhalb des saarVV genutzten E-TICKETS nicht hergestellt werden.

4.9. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.


5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die SNS akzeptiert nur die während des Bestellvorgangs im Ticket-Shop angebotene Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.

5.2. Sofern eine Bezahlung per Lastschrift erfolgt, hat der KUNDE der SNS seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Die SNS bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag in der vom Kunden im Bestellprozess gewählten Weise von dem Konto des KUNDEN ab. Im Falle einer Rücklastschrift hat der KUNDE die Kosten dieser Rücklastschrift in Höhe der tatsächlich angefallenen Bankrücklastschriftgebühren an die SNS zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringerer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem KUNDEN vorbehalten. Die SNS behält sich vor, nicht bezahlte ONLINE-TICKET-Abos elektronisch zu sperren und dem KUNDEN so die Fahrt mit den Verkehrsmitteln nicht mehr zu ermöglichen.

5.3. Bitte beachten Sie, dass bei der Auswahl der Zahlungsmethode Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden kann. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Punkt Bonitätsprüfung dieser AGB und in unserer Datenschutzerklärung.

5.4.  Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von der SNS anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.


6. Bonitätsprüfung

6.1. In unserem Online-Shop werden vorrangig Abo-Online-Tickets zum Kauf angeboten, deren Zahlungsbetrag monatlich an uns entrichtet werden muss. Wir senden nach einem Vertragsschluss dem Kunden Unterlagen und das elektronische Ticket (E-TICKET) zu, deren Versand und Bereitstellung für uns mit Kosten verbunden ist.

6.2. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76535 Baden-Baden, zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Infoscore Consumer Data GmbH.

6.3. Die Bonitätsprüfung soll sicherstellen, dass unser Ticket-Shop zur Erlangung einer Fahrkarte genutzt werden kann, ohne dass der monatlich erhobene Betrag nach Erhalt des E-TICKETS bereits an uns entrichtet worden ist. Ebenfalls benötigen wir die Bonitätsprüfung um zu verhindern, dass KUNDEN mit fremden oder gesperrten Zahlungsdaten missbräuchlich E-TICKETS von uns erwerben.

6.4. Zu einer solchen automatisierten Entscheidung sind wir gem. Art. 22 Abs. 2 a DSGVO auch berechtigt. Ob der Vertrag abgeschlossen werden kann oder nicht hängt hierbei vom Ergebnis der automatisierten Bonitätsprüfung ab. Bei einer Bonitätsprüfung werden statistische Wahrscheinlichkeiten eines Zahlungsausfalls berechnet. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden. Dabei wird mittels einer Vielzahl von Merkmalen, wie beispielsweise Einkommen, Anschriftendaten, Beruf, Familienstand und bisherigem Zahlungsverhalten, auf das zukünftige Zahlungsausfallrisiko des Kunden geschlossen. Das Ergebnis wird in Form eines Zahlungswertes (sog. Score) ausgedrückt. Die so erhaltenen Informationen sind Basis unserer Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses. Sofern Sie glauben, dass Sie aufgrund der Bonit.tsprüfung zu Unrecht vom Vertragsabschluss ausgeschlossen worden sind, können Sie sich jederzeit an uns über unsere Kontaktmöglichkeiten wenden. Gerne können Sie sich auch an das mit der Bonitätsprüfung beauftragte Unternehmen Infoscore Consumer Data direkt wenden. Anfragen können Sie an Consumer Data per Post oder per Fax (0 72 21/50 40 32 01) an die nachfolgenden Kontaktdaten stellen:

   Infoscore Consumer Data GmbH
   – Selbstbeauskunftung –
   Rheinstraße 99
   76532 Baden-Baden.

Bitte geben Sie dabei folgende Daten an:
  • Name, Vorname des Kontoinhabers
  • Geburtsdatum des Zahlungspflichtigen
  • Anschrift des Zahlungspflichtigen

6.5. Wir werden die automatisierte Entscheidung dann gem. Art. 22 Abs. 3 DSGVO im konkreten Einzelfall nachprüfen. Um die Bonitätsprüfung durchführen zu können, dürfen wir gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Ihre personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten und an unseren Dienstleister zur Durchführung der Bonitätsprüfung weiterleiten.


7. Laufzeit und Kündigung von ONLINE-TICKETS

7.1.  Die Mindestlaufzeit der Abonnementverträge beträgt einen Monat und verlängert sich danach auf unbefristete Zeit. Eine Kündigung ist jeweils bis zum 10. eines Monats für den gleichen Monat möglich. Spätere Kündigungen erfolgen frühestens zum Ende des Folgemonats.

7.2. Der fällige monatliche Fahrpreis ist im Voraus zu zahlen und am 1. Bankarbeitstag des Monats fällig. Bei jährlicher Zahlweise ist der Fahrpreis 12 Monate im Voraus zum 1. Bankarbeitstag des ersten Kalendermonats innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des ONLINE-TICKETS fällig.

7.3. Das ONLINE-TICKET-Abo kann zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung hat in Textform (z.B. durch eine E-Mail) oder durch Nutzung des Kündigungsformulares auf der Webseite spätestens bis zum 10. des letzten Geltungsmonats gegenüber der SNS zu erfolgen. Die Mitteilung der Kündigung eines Abonnements kann auch über die Webseite der SNS unter über das im Online-Abo-Shop verfügbare Kündigungsformular erfolgen. Hierzu muss der Kunde die erforderlichen Daten in das Kündigungsformular eingeben und die Kündigung absenden bzw. den entsprechenden Kündigungsbutton betätigen. Der KUNDE erhält nach der Betätigung des Kündigungsformulars eine Bestätigung, dass die Kündigung bei SNS eingegangen ist. SNS wird die Kündigung separat per Post durch das Abo-Center der SNS bestätigen. Nach erfolgter Kündigung wird das E-TICKET des Kunden nach Ablauf der verbliebenen Nutzungszeit in der Kundendatei der SNS gesperrt. Die Sperrung wird auch an alle Kontrollsysteme der Verkehrsunternehmen des saarVV weitergemeldet.

7.4. Ein physisch ausgestelltes E-Ticket verliert zum Kündigungsdatum seine Gültigkeit und wird elektronisch gesperrt. Die Chipkarte kann für eine spätere Nutzung aufbewahrt werden. Eine erneute Nutzung ist möglich. Der Kunde kann das physische E-Ticket zur fachgerechten Entsorgung an das Abo-Center der SNS zurückschicken.

7.5. Wird der Vertrag aufgrund fehlender Bereitstellung beendet, gelten die Regelungen des § 327c BGB.

7.6. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.


8. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird von der SNS im Auftrag des Vertragspartners gespeichert. Die Bestelldaten zum Ticket werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB und die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen können auch in dem Ticket-Shop abgerufen und ausgedruckt werden.


9. Liefer- und Versandbedingungen des E-TICKETS – Informationen zur Berechnung des Liefertermins

9.1. Die Lieferung der physischen E-Tickets erfolgt spätestens fünf Werktage vor dem angegebenen Gültigkeitsdatum des Tickets. Die Lieferung erfolgt an die im Bestellprozess angegebene Anschrift des Kartennutzers oder durch Bereitstellung an den Account des Kartennutzers innerhalb der SAARFAHRPLAN-App. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des physischen E-TICKETS geht bei Lieferungen an UNTERNEHMER mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, im Fall des Versendungskaufs bereits mit der Auslieferung der Ware, an eine geeignete Transportperson über. Bei Lieferungen an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des physischen E-TICKETS gemäß § 446 BGB mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über. Im Hinblick auf die Gefahrtragung steht es der Übergabe gleich, wenn der KUNDE in den Verzug der Annahmegerät.

9.2. Die Lieferung des digitalen E-Tickets erfolgt durch rechtzeitige (in der Nacht zum ersten Geltungstag des Tickets) Bereitstellung der Karte in der Saarfahrplan-App. Der Gefahrübergang bei digitalen E-Tickets findet zum Zeitpunkt der Bereitstellung des digitalen Tickets in der App des Nutzers statt. Als Bereitstellungszeitraum gilt die Freischaltung des Tickets in den technischen Systemen, so dass das Ticket bei Abruf durch den Nutzer angezeigt werden kann.

9.3. Bestellungen und Lieferungen werden nur in und nach Deutschland und andere Länder des europäischen Wirtschaftsraumes angeboten.

9.4. Bei Lieferverzögerungen wird die SNS den KUNDEN umgehend informieren.


10. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

10.1. Die Rechte bei Mängeln der richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN, die Kaufleute i. S. d. HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.

10.3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind.


11. Haftung

11.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die Verkehrsunternehmen im saarVV und/oder die SNS richten sich – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs – nach diesen Bestimmungen.

11.2.  Die Haftung ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit der SNS, deren Mitarbeiter, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der Verkehrsunternehmen im saarVV und/oder der SNS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von deren Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).

11.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Verkehrsunternehmen im saarVV und/oder der SNS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Vorgenannten beruhen, haften die Verkehrsunternehmen im saarVV und/oder die SNS nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11.4. Sofern die Verkehrsunternehmen im saarVV und/oder die SNS zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.


12. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.saarvv.de/datenschutz.


13. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (https://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.


14. Informationspflicht nach § 36 VSBG

14.1. Der Saarländische Verkehrsverbund saarVV hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.“ (SÖP) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) (SÖP Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Telefon: 030/6449933-0; Fax: 030/6449933-10; E-Mail: kontakt@soep-online.de; Internet: https://soep-online.de eingerichtet.

14.2. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und dem saarVV in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Für Reisende ist unsere Bearbeitung der Beschwerde kostenfrei. Die Finanzierung des Schlichtungsverfahrens erfolgt durch die Verkehrsunternehmen.

14.3. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

14.4 Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 14.1 und 14.3 unberührt.


15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der SNS GmbH , Hohenzollernstraße 8 in 66333 Völklingen, Deutschland.

15.4. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis des jeweils als Vertragspartner agierenden Verkehrsunternehmens, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Stand: Juli 2024