Angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen im Saar-land gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Saarländischen Verkehrsverbundes (saarVV) voraussichtlich ab Mittwoch, 24.11.2021 die sogenannte 3G-Regel. Alle Fahrgäste von Bussen und Bahnen im saarVV müssen demnach geimpft oder genesen sein oder einen negativen Corona-Test vorlegen können. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ausgenommen hiervon sind generell Personen, die aus me-dizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Kinder unter sechs Jahren. Gleiches gilt für Kita-Kinder über sechs Jahren und Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Weiterhin besteht in den Bussen, Bahnen und der Saarbahn die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Masken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards für Fahrgäste ab Vollendung des sechsten Lebensjahres. Das gilt auch für die Innenbereiche im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), bspw. für Bahnhofsgebäude.
Elke Schmidt, Geschäftsführerin im saarVV, betont: „Bei einer 3G-Regel ist das Fahren mit den Bussen und Bahnen weiterhin für jedermann möglich. Für Geimpfte und Genesene mit entsprechendem Zertifikat sowieso, für alle Übrigen durch die Vorlage eines aktuellen, negativen Corona-Tests.“
Verkehrsministerin Rehlinger ergänzt: „Wir sind leider wieder mittendrin in der Pandemie, deshalb wird auch im ÖPNV das Schutzniveau erhöht. Wer geimpft oder genesen ist, für den ändert sich quasi nichts. Wer aber nicht geimpft ist, muss künftig einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen können, um den ÖPNV zu nutzen. Ausgenommen sind Kinder und Schülerinnen und Schüler, die an der regelmäßigen Testung in den Schulen teilnehmen. Im Saarland wird es – nach dem Vorbild der Aktionstage zur Maskenpflicht – koordinierte stichprobenartige Kontrollen durch die be-reits bewährte Sicherheitspartnerschaft zwischen Verkehrsunternehmen, Landespolizei, Bundespolizei und Ordnungsämtern geben.“
Die Maßnahmen basieren auf den Beschlüssen von Bundestag, Bundesländern und Bundesregierung vom Corona-Gipfel am 18. November 2021.