Der grenzüberschreitende ÖPNV zwischen dem Department Moselle und dem Saarland wird mit Wirkung zum Dienstag, 2. März, ab 0:00 Uhr, ausgesetzt. Hintergrund ist die Einstufung der Region Moselle als Virusvariantengebiet durch das Robert-Koch-Institut. Gemäß der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes gilt für Beförderer im grenzüberschreitenden Eisenbahn und Busverkehr ein Beförderungsverbot von Personen aus Risikogebieten nach Deutschland. Der grenzüberschreitende Verkehr dürfte demnach weiter stattfinden, Pendlerinnen und Pendler aus Moselle aber nicht zusteigen.
Gültig ist diese Maßnahme zunächst bis zum Mittwoch, 3. März. So lange gilt derzeit die Corona-Schutz-Verordnung des Bundes. Dann wolle man im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz gezielt praktikable Lösungen in die kommende Verordnung einbringen, die es ermöglichen, Ausnahmen vom Beförderungsverbot für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu erwirken.
Verkehrsministerin Anke Rehlinger betonte erneut, dass Grenzen „nach wie vor offen sind und das auch bleiben werden.“
Pendlerinnen und Pendler müssen einen negativen Corona-Test mit sich führen, der nicht älter ist als 48 Stunden. Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen in Grenznähe weiterhin.
Entsprechend der vorübergehenden Aussetzung des grenzüberschreitenden ÖPNV verkehrt die Saarbahnlinie S1 ab dem 2. März, 0:00 Uhr bis zum 3. März nur noch bis Hanweiler und nicht mehr bis nach Saargemünd. Die grenzüberschreitende Buslinie 30 nach Forbach entfällt.