Fair-Ticket-Header - Fair Play: Bei uns auf jedem Platz! - Moitv

Wichtige Information zur SOZIALCARD

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die SOZIALCARD der neue Berechtigungsnachweis zum Erwerb des Fair-Tickets bzw. Fair-Ticket Plus. Ausgegeben wird die SOZIALCARD von den zuständigen Behörden bzw. Trägern.

Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhöhen, ist ein sozialverträglicher Zugang zur Mobilität wichtig: mit dem saarlandweit gültigen Fair-Ticket. Diese vergünstigte Monatskarte gilt für beliebig viele Fahrten von montags bis freitags ab 9.00 Uhr, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen im Saarland auch schon vor 9.00 Uhr. Auch als Fair-Ticket Plus zu erhalten: ohne zeitliche Beschränkung für beliebig viele Fahrten im gesamten saarVV-Netz.

Das Fair-Ticket/Fair-Ticket Plus kann in allen Kundenzentren und Vorverkaufsstellen gekauft werden. Ebenso ist es in den Bussen der Verkehrsunternehmen erhältlich, die Zeitkarten verkaufen.

Die Fahrkarten können zusätzlich an den stationären Automaten der Saarbahn, DB Regio und vlexx erworben werden. Nicht erhältlich ist das Fair-Ticket/Fair-Ticket Plus im Online-Abo-Shop sowie in den Verkaufsstellen der DB Regio und vlexx.

Zur Nutzung des Tickets ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. Berechtigte sind Personen, die Leistungen beziehen aus SGB II (ALG II und Sozialgeld), SGB XII (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG). Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Anlaufstellen für den Berechtigungsnachweis.

Fair-Ticket Fair-Ticket Plus
Preis 31,30 €/Monat 42,10 €/Monat
Online-Abo-Shop rotes-x rotes-x
Gültigkeit Mo. – Fr. ab 9.00 Uhr, Sa., So., Feiertage: auch vor 9.00 Uhr.

Gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats; ist der Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nachfolgenden Werktages

keine zeitliche Beschränkung

Gelten für den eingetragenen Kalendermonat bis 12.00 Uhr des ersten Werktages des folgenden Monats; ist der Werktag ein Samstag, gelten die Karten bis 12.00 Uhr des nachfolgenden Werktages

Geltungsbereich saarVV-Netz saarVV-Netz
Übertragbarkeit rotes-x rotes-x
eTicket rotes-x rotes-x
Mitnahmeregelung bis 3 Kinder unter 6 Jahren bis 3 Kinder unter 6 Jahren

Wichtige Infos

  • Berechtigte sind Personen, die Leistungen beziehen aus SGB II (ALG II und Sozialgeld), SGB XII (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG).
  • Ausgenommen vom Fair-Ticket/Fair-Ticket Plus sind Schülerinnen und Schüler, die einen vorrangigen Anspruch auf Schülerbeförderung (Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie Schülerförderungsgesetz Saarland) haben.
  • Fair-Ticket/Fair-Ticket Plus sind nur gültig in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis. Der Berechtigungsnachweis ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu beziehen.
  • Bei Kontrollen ist auf Verlangen zusätzlich ein Lichtbildausweis vorzulegen. Dies muss ein gültiger EU-Personalausweis, ein deutscher oder internationaler Reisepass, ein von einer deutschen Behörde ausgestellter elektronischer Aufenthaltstitel, eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender oder eine von einer deutschen Behörde ausgestellte Bescheinigung über die Weiterleitung als Asylsuchender sein.
  • Die auf dem Berechtigungsnachweis aufgedruckte Nummer ist auf die Monatskarte zu übertragen. Monatskarten ohne diesen Eintrag sind ungültig. Dies gilt auch, wenn der Berechtigungsnachweis abgelaufen ist.

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen gültig ab 01.08.2024

Alle Tarife sind gültig mit den geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese stehen Ihnen auch als Broschüre zum Download bereit.