SaarVV Einzelfahrkarte Rad - Einsteigen und Losfahren Motiv

Wenn Sie montags bis freitags an Werktagen bereits vor 9.00 Uhr Ihr Fahrrad mitnehmen möchten, ist eine Einzelfahrkarte Rad erforderlich. Dagegen können Sie Ihr Rad montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags ganztägig unentgeltlich mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass das Betriebspersonal – abhängig von vorhandenen Platzkapazitäten – im Einzelfall über die Mitnahme entscheidet.

Preisstufen Einzelfahrkarte Rad
0 2,40 €
1
2 3,70 €
3
4 4,80 €
5
6
Netz

(Anlage zu § 12 Abs. 1 der Beförderungsbedingungen)

  1. In den Fahrzeugen der Verbundunternehmen ist die Mitnahme von Fahrrädern gestattet.
  2. Als Fahrräder gelten einsitzige Pedelecs und Zweiräder ohne Hilfsmotor. Fahrräder in zusammengeklapptem Zustand gelten als Sache.
  3. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mit sich führen.
  4. Die Beförderung von Fahrrädern erfolgt nur im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten. In Bussen erfolgt die Mitnahme nur auf dafür geeigneten Abstellflächen, in Zügen in dafür gekennzeichneten Wagenteilen bzw. in den Einstiegsräumen der Wagen.
  5. Fahrräder werden auf eigene Gefahr mitgenommen. Jede Haftung des Verkehrsunternehmens bei Beschädigung des Fahrrades ist ausgeschlossen.
  6. Die Beförderung von fahrbaren Gehhilfen (Rollatoren), Rollstühlen und Kinderwagen hat Vorrang.
  7. Unternehmensbezogene Regelungen:
    • Aloys Baron GmbH – keine
    • ARGE Nahverkehrsgesellschaft Merzig-Wadern – keine
    • Bliestalverkehr GbR – keine
    • DB Regio Bus Mitte GmbH – keine
    • KVS GmbH – keine
    • Lay-Reisen – on Tour GmbH – keine
    • Nikolaus Kirsch GmbH – keine
    • NVG, Neunkircher-Verkehrs GmbH – keine
    • Saar-Mobil GmbH & Co. KG – keine
    • Stadtbus Zweibrücken GmbH – keine
    • VVB, Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH – keine
  • Saarbahn GmbH
    An Werktagen ab 9.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztägig können pro Bus bis zu 3, pro Bahn bis zu 6 Fahrräder von ihren Fahrer/innen mitgenommen werden.
  • DB Regio AG, vlexx GmbH
    Im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten werden Fahrräder in den dazu vorgesehenen Gepäckwagen/-abteilen sowie Mehrzweckabteilen bzw. Einstiegsräumen der planmäßig verkehrenden Nahverkehrszüge (RB, RE, S-Bahn) mitgenommen. Die für die Fahrradmitnahme besonders geeigneten Züge sind in den Fahrplanveröffentlichungen mit einem Fahrradsymbol gekennzeichnet. Das Ein- und Ausladen der Fahrräder erfolgt durch die Reisenden. Es besteht kein Anspruch auf Fahrradmitnahme. Es sind Fahrradkarten erforderlich, sofern keine anderen tariflichen Regelungen getroffen sind (derzeit kostenlose Fahrradbeförderung auf Strecken innerhalb des Saarlandes montags bis freitags ab 9.00 Uhr, samstags, sonntags und feiertags ganztägig).
    Darüber hinaus gelten die Bestimmungen der BB Personenverkehr, der DB AG und die Beförderungsbedingungen der vlexx GmbH.

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen gültig ab 01.08.2024

Alle Tarife sind gültig mit den geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese stehen Ihnen auch als Broschüre zum Download bereit.