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Job-Ticket und Job-Ticket Plus

Mit dem Job-Ticket bzw. dem Job-Ticket Plus genießen fest angestellte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Behörde alle Vorteile einer Jahreskarte und sind in Job und Freizeit besonders günstig mobil. Diese vergünstigten Monatskarten im Abonnement sind ausschließlich über den Arbeitgeber zu beziehen. Sie erhalten das eTicket im Abo-Center der SNS und der Saarbahn oder – ganz bequem mit wenigen Klicks – im saarVV Online-Abo-Shop.

Job-Ticket

Je mehr Kolleginnen und Kollegen sich zusammenschließen, um so besser! Denn die Höhe des Nachlasses richtet sich nach der Gesamtzahl der Job-Ticket-Nutzer eines Unternehmens bzw. einer Behörde. Je mehr Personen mitmachen, desto günstiger wird’s! Die Mindestabnahmemenge beträgt 3 Job-Tickets.

Rabattstaffelung beim Job-Ticket

Anzahl der Job-Ticket-Nutzer Rabatt je Monatskarte im Abo
3 – 20 10 %
21 – 50 12,5 %
51 – 150 15 %
151 – 250 17,5 %
über 250 20 %
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Job-Ticket Plus

Beim Job-Ticket Plus orientiert sich der Rabatt an der finanziellen Förderung des Unternehmens bzw. der Behörde (mind. 10 %), unabhängig von der Anzahl der Nutzer. Die Mindestabnahmemenge beträgt auch hier 3 Job-Tickets Plus.

Außerdem gilt: Gibt der Arbeitgeber einen Rabatt von beispielsweise 10 %, so gibt auch das Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 10 %. In diesem Beispiel erhalten Job-Ticket-Nutzer dann einen Gesamtrabatt von 20 % auf das Job-Ticket Plus! Grundsätzlich gilt: Das Verkehrsunternehmen gewährt denselben Rabatt wie der Arbeitgeber.

Steigt der Arbeitgeber-Anteil über 20 %, bleibt der Anteil des Verkehrsunternehmens jedoch bei maximal 20 %.

Rabattstaffelung beim Job-Ticket Plus

Anteil des Arbeitgebers Anteil des Verkehrsunternehmens Rabatt je Jahresabo
10 % (mind.) 10 % 20 %
12,5 % 12,5 % 25 %
15 % 15 % 30 %
17,5 % 17,5 % 35 %
20 % 20% 40 %
30 % 20 % 50 %
20 %
80 % (max.) 20 % 100 %

Sie sind Arbeitnehmer?

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Das Rad-Abo – die Zusatzkarte für Job-Tickets

  • 30,00 € im Monat
  • Zusatzkarte für Job-Ticket und Job-Ticket Plus
  • gilt ausschließlich bei DB Regio/vlexx

Die Rad-Monatskarte

  • 40,00 € im Monat
  • Zusatzkarte für Saarland-Abo, Kreis-Abo, Job-Ticket/Job-Ticket-Plus oder Monats­karte im Abo.
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Interviews mit unseren Job-Ticket-Kunden:

Statements von zufriedenen Unternehmen und Institutionen

Interview mit Dr. Roland Rolles, Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung der Universität des Saarlandes, und Ákos Barna, Leiter der Finanzbuchhaltung der Universität des Saarlandes im Rahmen der Job-Ticket-Kundenpartneraktion des saarVV.

Mehr Infos zum Job-Ticket auf Xing unter: www.xing.com

Häufig gestellte Fragen

Als Job-Tickets werden im saarVV Abonnements bezeichnet, die ein Unternehmen beim saarVV erwirbt und entgeltlich oder unentgeltlich an seine Beschäftigten zur Nutzung des ÖPNV weitergibt. Das Unternehmen schließt hierzu mit der SNS als Dachorganisation des saarVV oder der Saarbahn einen Job-Ticket-Rahmenvertrag und erhält auf jedes abgenommene Ticket einen Rabatt.

Beim Job-Ticket mit Mengenrabatt richtet sich die Rabattstufe (bis maximal 20 %) nach der Zahl der Job-Tickets im Unternehmen. Beim Job-Ticket-Plus gewährt der Arbeitgeber seinen Beschäftigten einen prozentualen Zuschuss auf den Ticket-Preis und die Verkehrsunternehmen verdoppeln den Zuschuss bis auf maximal 40 %.

Ja, Bund und Länder haben sich auf eine bundeseinheitliche Job-Ticket-Variante für das D-Ticket verständigt. Wenn ein Arbeitgeber mindestens 25 % Zuschuss zahlt, gewähren die Verkehrsunternehmen einen Rabatt von 5 % und die Beschäftigten sparen zusammen mindestens 30 %.

Ein reiner Mengenrabatt nach Anzahl der Job-Tickets wie im bisherigen Job-Ticket-Modell des saarVV wird nicht gewährt.

Die bundeseinheitlichen Job-Ticket-Konditionen für das D-Ticket (25 % Arbeitgeberzuschuss, 5 % Rabatt) gelten künftig im saarVV auch für alle anderen Tickets.

Alle Arbeitgeber können unbürokratisch vom bisherigen saarVV Job-Ticket-Plus in das neue Job-Ticket-Modell des D-Tickets wechseln. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 % auf den Ticketpreis zahlt. Dieser führt zu einem Rabatt der Verkehrsunternehmen in Höhe von weiteren 5% und die Arbeitnehmer sparen 30 %.

Der Arbeitgeberzuschuss fällt damit in Prozent zwar höher aus als im bisherigen Job-Ticket-Plus des saarVV, in Euro durchschnittlich aber deutlich niedriger, weil der Preis des D-Tickets von Bund und Ländern mit jährlich 3,0 Mrd. € subventioniert wird.

Das aktuelle Job-Ticket-Plus Modell im saarVV endet zu den bisherigen Konditionen am 30.04.2023. Wenn Sie sich als Arbeitgeber bis zum 10.03.2023 für den Wechsel oder den Einstieg in das neue Job-Ticket-Modell entscheiden, werden die Job-Tickets Ihrer Beschäftigten rechtzeitig zur Einführung des D-Tickets zum 01.05.2023 umgestellt.

Das heutige saarVV Job-Ticket-Modell ohne Arbeitgeberzuschuss endet zum 30.04.2021. Reine Mengenrabatte werden mit der Einführung des D-Tickets ab dem 01.05.2023 nicht mehr gewährt. Aus Kulanz werden die Rabatte für saarVV-Tickets in bestehenden Job-Ticket-Rahmenverträgen (ohne Arbeitgeberzuschuss) noch bis zum 31.10.2023 fortgeführt. Damit haben Arbeitgeber ausreichend Zeit, sich für den Wechsel in das neue Job-Ticket-Modell mit Arbeitgeberzuschuss zu entscheiden. Auf D-Tickets wird ohne Arbeitgeberzuschuss auch während der Übergangszeit bis zum 31.10.2023 kein Rabatt gewährt. Zum 01.11.2023 laufen alle bisherigen Job-Ticket-Rahmenverträge ohne Arbeitgeberzuschuss aus.

Für über 95 % der Beschäftigten bedeutet die Einführung des D-Tickets eine deutliche Vergünstigung. Die Umstellung auf den Bezug eines D-Tickets erfolgt unbürokratisch und automatisch zum 01.05.2023 – sofern das D-Ticket günstiger als das bisherige saarVV-Ticket ist und vom Beschäftigten kein Widerspruch eingelegt wird. Beschäftigten mit günstigeren Tickets wird der Wechsel in das deutschlandweit gültige D-Ticket ebenfalls aktiv angeboten.

Niemand ist verpflichtet, sein Job-Ticket auf das D-Ticket umzustellen. Der automatischen Umstellung auf das D-Ticket kann bis zum 22.03.2023 widersprochen werden. Als Grundlage für die Berechnung des zukünftigen Rabattes gilt der Tarif zum Zeitpunkt 01.05.2023 für das jeweilige bisherige Job-Ticket.

Hinweis: zum 01.05.2023 erhöhen sich die Tarife für das Saarland-Abo von 99,00 €/Monat auf 113,50 €/Monat und das Kreis-Abo von 89,50 €/Monat auf 102,61 €/Monat. Die Preise für Tagestickets, Wochen- und Monatskarten wurden bereits zum 01.02.2023 angepasst. Im Hinblick auf die Einführung des D-Tickets hatte die Landesregierung der Tarifanpassung für das Saarland-Abo und das Kreis-Abo widersprochen und gleicht den Verkehrsunternehmen die Mindereinnahmen bis zur Einführung des D-Tickets aus. So wurde im Interesse der Kunden vermieden, dass Preise zuerst erhöht und mit dem D-Ticket stark abgesenkt werden. Die ausgesetzte Preisanpassung wird mit der Einführung des D-Tickets nachgeholt, ist für alle Wechsler in das D-Ticket aber preislich nicht mehr relevant.

Auch dann gilt ein Rabatt von 5 %, wenn der Arbeitgeber mindestens 25 % Arbeitgeber­zuschuss gewährt, also insgesamt 30 % Rabatt für den Arbeitnehmer

Nein. Es muss keine neue „Chipkarte“ ausgestellt werden. Ab dem 01.05.2023 muss die bisherige Chipkarte lediglich innerhalb des saarVV-Verbundgebietes einmalig an den Fahrscheindrucker im Bus, an die Drucker in den Vorverkaufsstellen, an die Handlesegeräte bei DB und vlexx oder an die Automaten der Saarbahn gehalten werden. Das Job-Ticket wird dann auf der Chipkarte automatisch aktualisiert.

Bei Umstellung auf das D-Ticket muss für künftige Abrechnungsverfahren zwischen den Bundesländern die Bestellliste um die Adressdaten der Beschäftigten ergänzt werden. Die Adressdaten können bis Ende Oktober 2023 nachgereicht werden. Die Abrechnungsmethodik zwischen dem saarVV und dem Arbeitgeber bleibt unverändert.

saarVV Projektbüro „Tarifberatung“

  • Mo. bis Do. von 8.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.00 bis 14.00 Uhr
    Beratung per Telefon unter 0681 5003 400 oder E-Mail unter
    projektbuero@saarVV.de
  • Mo., Mi., Fr. von 9.00 bis 12.00 Uhr:
    direkter Kontakt mit Ansprechpartner:innen im Büro neben dem Saarbahn Service Center,
    Nassauerstraße 2 – 4, 66111 Saarbrücken
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Downloads

Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen gültig ab 01.08.2024

Alle Tarife sind gültig mit den geltenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen. Diese stehen Ihnen auch als Broschüre zum Download bereit.